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Alter Bahnhof - Gastronomie

Erweiterung der Gastronomie im "Alten Bahnhof" wird von 2015 auf 2014 vorgezogen, um eine längere Hängepartie zu vermeiden. Dies gelingt, ohne den Haushalt für 2014 zusätzlich zu belasten. Investitionen für den Kinderspielplatz im Freizeitpark werden nicht zurückgeführt. Für den Kinderspielplatz in Ruitsch werden zusätzlich 5.000 € bereit gestellt. Durch einem gemeinsamen Antrag von FWG und CDU gelingt es, eine für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Lösung herbeizuführen und trotzdem der engen Haushaltssituation der Stadt Polch Rechnung zu tragen.   

Gemeinsamer Antrag der

Fraktionen der FWG Polch und CDU Polch

für die Stadtratssitzung am 08. April 2014

 

Nachtragshaushalt:

Der Stadtrat hatte bei der notwendigen Umbaumaßnahme am alten Bahnhof in der Sitzung des Stadtrates am 19. Februar 2013 einstimmig die kleine Variante mit einem Kostenvolumen von rund 300.000 € beschlossen. Darin enthalten waren die notwendigen Kosten für den Umbau der bisherigen Gaststätte und der früheren Räume der Arbeiterwohlfahrt.

Weiteres, insbesondere Ausstattungsgegenstände und Inventar, sollten vom Pächter selbst beschafft werden.

Im Januar 2014 beriet der Stadtrat über die Verpachtung des alten Bahnhofs.

Das von der angehenden Mieterin vorgestellte Gastronomiekonzept war sehr vielversprechend und stieß auf einhellige Zustimmung im Stadtrat von Polch. Umstritten waren jedoch die Konditionen des vom Stadtbürgermeister verhandelten Pachtvertrages, da diese den vorherigen Absprachen und Ausschreibungen widersprachen. Insbesondere durch die nunmehr im Wesentlichen seitens der Stadt Polch zu zahlenden Inventar- und Ausstattungsgegenstände hat sich das Investitionsvolumen in erheblichem Maße erhöht. Im Mietvertrag hat der Stadtbürgermeister der Mieterin die Rechtsposition eingeräumt, den Ausbau der großen Lösung fordern zu können.

Trotzdem wurde der Pachtvertrag mehrheitlich beschlossen.

Dabei sind die antragstellenden Fraktionen fest davon ausgegangen, dass, wie in der vom Stadtbürgermeister vorgetragenen Planung erläutert, die Vermietung zuerst im Rahmen der kleinen Lösung erfolgen sollte. Erst nachdem positive Erfahrungen mit dem Zuspruch der Gäste gemacht werden, sollte eine Erweiterung der Räumlichkeiten im Rahmen der „großen Lösung“ erfolgen. Dies war entsprechend der Gesprächslage frühestens in 2015 vorgesehen. Sehr zeitnah nach dem v. g. Stadtratsbeschluss wurde - überraschender Weise – dann doch die große Lösung mit Ausbau eines weitere Raumes (ehem. Töpferei) bereits für 2014 eingefordert.

Der im Dezember 2013 beschlossene Haushalt der Stadt Polch für das Jahr 2014 hat dafür keine entsprechenden Finanzmittel vorgesehen. Der Haushalt 2014 lässt auf Grund der äußerst angestrengten finanziellen Situation der Stadt keinen Spielraum mehr zu. Darauf wurde bei den Haushaltsberatungen auch klar hingewiesen. In einem Nachtragshaushalt sollten nunmehr für die „plötzlich erforderliche“ Erweiterung weitere Finanzmittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt werden. Dies wurde von den antragstellenden Fraktionen abgelehnt, da diese Erweiterung nur mit einer auch für die Öffentlichkeit erkennbaren Einsparung und Umschichtung im Haushalt und somit ohne weitere Aufnahme von neuen Krediten vertretbar ist.

Darüber hinaus können die antragstellenden Fraktionen das schrittweise Nachlegen von Anforderungen und das immer nur bruchstückhafte Bereitstellen von Teilinformationen nicht als transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit werten. Entscheidungen wurden jeweils unter Zeitdruck, der nach jetzigem Kenntnisstand „künstlich“ herbeigeführt wurde, dem Stadtrat abverlangt.

Für den Umbau und somit auch die Vermietung des Bahnhofs wurde Anfang 2013 ein Ausschuss mit Vertretern aller Fraktionen gebildet. Dieser sollte in Festlegungen und Fragestellungen bei Umbau und Vermietung eingebunden werden, um im Vorfeld erforderliche Entscheidungen gemeinsam und fraktionsübergreifend zu beraten. Dieser Ausschuss wurde vom Stadtbürgermeister nur zu Baustellenbesichtigungen eingeladen, nicht aber, um seine oben dargelegten Aufgaben zu erfüllen.

Diesbezügliche Informationsdefizite haben die Zusammenarbeit im Stadtrat in nicht vertretbarer Weise belastet.

Erst durch Klärungsgespräche unter Hinzunahme der Verbandsgemeindeverwaltung konnten nähere Informationen erhalten werden.

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Informationen der Verwaltung bildet sich die Maßnahme in finanzieller Hinsicht wie folgt ab:

19. Februar   2013

Einstimmiger   Beschluss des Stadtrates für die kleine Lösung

300.000 €

 

22. Januar   2014

Mehrheitlicher   Beschluss des Stadtrates über den Pachtvertrag

245.000 €

Kostenschätzung   Einrichtung/Ausstattung 290.000 € abzgl. Anteil Mieterin 45.000 €

18. März   2014

Vorlage   eines Nachtragshaushaltsplanes 2014 für die große Lösung (abgelehnt)

100.000 €

 

Stromanschluss

 

29.000 €

 

Außenfassade

 

11.000 €

 

Gesamt nach   aktuellem Stand

 

685.000 €

 

Diese Kosten sind ggf. um die Mehrwertsteuer zu reduzieren, da Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Zu beachten ist aber, dass die Pacht dann auch der Umsatzsteuer unterliegt und die Stadt Polch auch entsprechend niedrigere Pachteinnahmen erzielt. Faktisch ist der Vorsteuerabzug eine unverzinsliche Vorfinanzierung.

Nachdem inzwischen seitens der Verwaltung Haushaltspositionen in Höhe von rd. 150.000 € im aktuellen Haushalt ermittelt wurden, die in 2014 nicht zwingend realisiert werden müssen, sehen sich die Antragsteller in der Lage, den zusätzlichen Aufwendungen für den Ausbau des alten Bahnhofs in Höhe von 100.000 € nur in Verbindung mit den nachstehend beantragten Voraussetzungen zuzustimmen.        

Beschlussanträge:

  1. Der      Stadtrat stimmt dem Nachtraghaushalt mit den Kernpositionen der      Herausnahme von Haushaltspositionen in Höhe von rd. 150.000 €      (Wirtschaftsweg 93 T€, Unterstellplatz für Bauhof im Stadion 30 T€,      Schüttboxen Bauhof 9 T€, Fußweg Forum – Stadion 18 T€) sowie der      Genehmigung weiterer Ausbaumittel für den alten Bahnhof in Höhe von      100.000 € zu, damit die für 2015 geplante „große Lösung“ auf 2014      vorgezogen werden kann. Auf keinen Fall soll die seitens der Verwaltung      vorgeschlagene Erneuerung der Spielgeräte im Freizeitpark gestrichen      werden, denn an unseren Kindern dürfen wir niemals sparen. Zusätzlich sollen      jedoch auch 5000 € für den Spielplatz in Ruitsch vorgesehen werden. Es      bleibt somit immer noch eine Reduzierung der Aufwendungen i.H.v. 145.000      €.
  2. Der      Stadtbürgermeister wird beauftragt, den bereits 2013 vom Stadtrat      beschlossenen Haushaltkonsolidierungsausschuss (der Hauptausschuss sollte      sich damit befassen), der bis heute erst einmal getagt hat und keine      Sparvorschläge machen konnte, zu      einer Sitzung noch vor der Sommerpause einzuladen. Verwaltungsvorschläge      sollen hierzu entsprechend vorliegen.
  3. Der      Stadtbürgermeister wird beauftragt, künftige Aufträge, die eine      Veränderung oder Verschiebung gegenüber dem genehmigten Haushalt bedeuten,      vor Umsetzung bzw. Vorlage in den Gremien mit dem      Haushaltskonsolidierungsausschuss (Hauptausschuss) zu beraten.
    Dies gilt auch dann, wenn gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht.
    Eine bloße Information des Ausschusses für den Bahnhof wird im Übrigen als nicht ausreichend angesehen. Auch wenn durch schriftliche Informationen teilweise Aufwand erzeugt wird, stellt sich die bisherige Verfahrensweise als problematisch heraus. Die Aussage, „Das wurde doch gesagt, besprochen“ bedeutet nicht die Zustimmung der jeweiligen Gremien.
  4. Für die Instandsetzung der Außenfassade des alten Bahnhofs werden Finanzmittel in Höhe von 11 T€ bereitgestellt.
  5. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, mit der Mieterin einvernehmlich zu besprechen, dass unter Bezugnahme auf den Mietvertrag (§ 6 Punkt e –  Instandhaltung – Außenanstrich) der Außenanstrich bzw. die Fassade als angemessen zu werten sind und in den nächsten Jahren keine weiteren diesbezüglichen Instandsetzungen/Außenanstrichverbesserungen vom Vermieter erfolgen werden. Zwingende Arbeiten zur Vermeidung einer wesentlichen Substanzgefährdung sind hiervon  ausgenommen. Der Stadtbürgermeister wird den Stadtrat über das Gespräch informieren.
  6. Die Zustimmung der Antragsteller zum Nachtragshaushalt 2014 setzt die Umsetzung der Maßnahmen 1 - 3 sowie 5 voraus.


Die Fraktionen der FWG und CDU sehen in diesem gemeinsamen Antrag eine Chance, einerseits das Thema Gastronomie im alten Bahnhof zum Abschluss zu bringen und andererseits eine Vorgehensweise zu beschließen, die bei künftigen Maßnahmen der Stadt im Vorfeld eine transparente Beratung und zeitlich angemessene Auseinandersetzung mit der Sache gewährleistet. Dies war bisher leider nicht der Fall.

gez. Christel Zimmermann                                                                                  gez. Gino Gilles
Vorsitzende FWG Fraktion                                                                                  Vorsitzender CDU Fraktion