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Unsere Position zum Haushalt 2016


Bürger fragen uns immer wieder, warum wir uns in der Stadtratssitzung am 17.12.2015 dafür ausgesprochen haben, dem Haushalt nicht zustimmen zu wollen und warum wir am 21.01.2016 nunmehr doch zugestimmt haben. Um nachvollziehen zu können, dass wir damit unsere konsequente politische Willensbekundung verfolgt haben, bedarf es einiger Erläuterungen:

In den Jahren 2014 und 2015 haben wir den Anspruch formuliert, dass die wesentlichen beeinflussbaren Haushaltspositionen fraktionsübergreifend im Vorfeld der Haushaltserstellung besprochen werden. Dies bietet die Gelegenheit, sich mit Ideen - insbesondere im Bereich der wesentlichen Investitionsmaßnahmen - frühzeitig einzubringen. Die anschließenden Beratungen in Ausschuss und Stadtrat könnten somit – gerade in der Zeit einer angespannten Haushaltslage - von einem stärkeren „gemeinsamen Verständnis“ im Rahmen der Sachpolitik statt von „Für- und Widerrede“ getragen werden.

Auch der Haushalt für 2016 ist wiederum ohne vorherige Erörterung der wesentlichen beeinflussbaren Haushaltspositionen erstellt und den Fraktionen vorgelegt worden. Aus diesem Grund hat die FWG-Fraktion - in einvernehmlicher Abstimmung mit dem FWG-Vorstand - in der Stadtratssitzung am 17.12.2015 angekündigt, geschlossen dem Haushalt nicht zustimmen zu wollen. Dies war aus unserer Sicht ein notwendiges Signal, um der gewollten Veränderung der Vorgehensweise zur Haushaltserstellung den erforderlichen Nachdruck zu verleihen. Im Ergebnis der Diskussionen haben wir dann – um eine Brücke zu bauen und die inhaltlichen Austausch in der Sache weiter gut zu ermöglichen - nach der Beratungspause in der Stadtratssitzung vom 17.12.2015 den Antrag auf Vertagung der abschließenden Beratung des Haushalts in den Januar 2016 gestellt. Diesem Antrag wurde mehrheitlich entsprochen.

Nun zu den inhaltlichen Themen des Haushalts: Die FWG hat Ihre Anregungen zum Haushalt formuliert, begründet und mit Schreiben 04.01.2016 dem Stadtbürgermeister und allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dieser wurde dann auch in den Folgeberatungen als Grundlage der Erörterung herangezogen.

Im Ergebnis konnten u. a. nachstehende - von der FWG-Fraktion per Antrag eingebrachte - Anpassungen im Haushalt gemeinsam mit den Fraktionen erörtert und die Positionen der FWG zu einem guten Teil berücksichtigt werden:

Gewerbegrundstücke
Ein für 2016 seitens Stadt geplanter Verkauf eines zusammenhängenden Gewerbegrundstücks im Gebiet „Vor Geisenach/Im Bruch“ setzt voraus, dass die dafür erforderlichen weiteren Grundflächen im Jahr 2016 noch erworben werden.

Hierfür erforderliche Mittel waren jedoch im Haushaltsplan nicht ausgebracht worden und hätten im weiteren Verlauf des Jahres 2016 einen Nachtragshaushalt erforderlich gemacht. Im Sinne der gesetzlich gebotenen Haushaltswahrheit und Klarheit waren daher die Haushaltsansätze, die im Zusammenhang mit den Gewerbegrundstücken stehen, nach unserer Auffassung zu korrigieren und zu vervollständigen.

Planierungsarbeiten zur Vermeidung einer ungewollten Ansiedlung neuer Flora und Fauna
Durch aufgeschüttete Erdablagerungen in Folge der Freiräumung des Ausgrabungs-gebietes im westlichen Bereich des geplanten Industriegebietes „Vor Geisenach/Im Bruch“ besteht das Risiko, dass schutzwürdige Pflanzen- und Tierarten sich dort ansiedeln. Die Notwendigkeit, diese Aufschüttungen zeitnah zu begradigen / auszugleichen und die Fläche zwecks Vermeidung der Ansiedlung von Pflanzen- und Tierarten kurzzeitig zu bewirtschaften, haben wir dargelegt. Der Stadtbürgermeister hat die zeitnahe Durchführung dieser Arbeiten zugesagt.

Sportstätten
Für die Sanierung des Rasens im Leo-Schönberg-Stadion ist im Haushalt ein Betrag von 90 T€ eingestellt worden. Nach unseren Erkenntnissen sind neben dem Rasen auch die umlaufenden Entwässerungseinführungen, die Laufbahn, in Teilen die Drainagen etc. ebenfalls erneuerungs- bzw. sanierungsbedürftig. Die Bespielbarkeit des Sportplatzes (Hartplatz) an der Aspeler Straße ist immer wieder Diskussionsgegenstand. Die Stadt Polch bewirtschaftet 3 Sportplätze, davon einen in Ruitsch.

Vor dem Hintergrund einer bedarfsorientierten Gesamtbetrachtung der Sportstätten ist es aus Sicht der FWG zwingend erforderlich, den Zustand aller Sportstätten zu erfassen und hierzu ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen. Erforderliche Investitionen in die Sportstätten sollten dann nach Maßgabe der konzeptionellen Erkenntnisse vorgenommen werden.

Durch den Verkauf des Sportplatzes an der Aspeler Straße könnten Erlöse generiert werden, die als Grundstock für eine gesamthafte Sanierung des Stadions incl. Laufbahn sowie eine Ertüchtigung des Sportplatzes in Ruitsch eingebracht werden könnten.

Die laufenden Bewirtschaftungskosten für Pflege und Unterhaltung könnten durch die Reduzierung der Anzahl der Sportstätten von 3 auf 2 für die Zukunft reduziert werden.

Hierzu soll nach unserer Auffassung in 2016 zuerst ein Konzept erstellt werden, in dem die Sanierungserfordernisse und Verbesserungsmöglichkeiten sowie deren Kostengrobschätzungen und die künftigen Nutzungssituationen unter Einbindung der betroffenen Vereine zusammengetragen werden. In der Folge ist damit aus Sicht der FWG eine bedarfsgerechte, in die Zukunft wirkende und haushaltskonsolidierende Sportstättenlösung erreichbar.

Wir setzen darauf, dass die künftigen Beratungen in den Gremien auf Grundlage unseres o. g. Leitgedankens erfolgen.

Grundstückerwerb für Wohnbebauung
Im Haushalt war ein sechsstelliger Betrag zum perspektivischen Erwerb von Grundstücken für Wohnbebauungen ausgewiesen. Auf Grund der Unklarheit der Lage der räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten haben wir den v. g. Haushaltansatz für 2016 als entbehrlich erachtet. Der Haushalt wurde entsprechend angepasst.

Landwirtschaftlicher Wegebau
In den letzten Jahren sind erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Wege immer wieder aufgeschoben worden. Allein im Jahr 2014 wurden dafür ursprünglich vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 90 T€ in einem Nachtragshaushalt einer anderweitigen Verwendung zugewiesen. Die Besichtigung der landwirtschaftlichen Wege gemeinsam mit dem dafür zuständigen Ausschuss sowie mit Vertretern von der Jagdgenossenschaft und dem Ortsbauernverband haben verdeutlicht, dass hier ein Sanierungsstau bereits entstanden ist. Den für 2016 ursprünglich gewählten Haushaltsansatz von 15 T€ erachten wir als deutlich zu gering und haben als Startmaßnahme für eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Sanierung 25 T€ vorgetragen. Es freut uns, dass dieser Gedanke in den Haushalt aufgenommen wurde.

Ländliche Zentren
Der Gesamthaushaltsansatz von 400 T€ findet unsere Zustimmung. Es war uns wichtig, nochmals gegenüber allen Fraktionen vorzutragen, dass wir - ausgehend von der Prioritätenliste der Bürgerbeteiligung – Fördermaßnahmen für bauliche Maßnahmen privater Investoren/Objekteigentümer sowie Investitionen in Verbesserungen der Verkehrssituation sowie Verbesserungen des Stadtbildes befürworten.

Aufwendungen wie z. B. für die Machbarkeitsstudie „Altes Krankenhaus“ (40 T€), die nach unserer Einschätzung und den bereits jetzt vorliegenden Erkenntnissen keine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung der baulichen Maßnahmen erkennen lassen, erscheinen uns nicht notwendig. Hier würden die Fördermittel besser in andere investive Maßnahmen eingebracht.

Haushaltskonsolidierung
In der Vergangenheit wurde mehrfach die Einrichtung eines Haushaltskonsolidierungsaus-schusses (zuletzt in einem gemeinsamen Antrag FWG- und CDU-Fraktion anlässlich der Stadtratssitzung am 08.04.2014) gefordert. Dieser sollte fraktionsübergreifend Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung erkunden und dem Hauptausschuss bzw. dem Stadtrat entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Damit die seinerzeit beschlossene Haushaltskonsolidierung durch die Beratungen im Hauptausschuss intensiver mit Leben gefüllt wird, haben wir beantragt, dass eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Gruppierungen, gemeinsam Möglichkeiten der schrittweisen Haushaltskonsolidierung – auch in kleinen Positionen – erkundet. Diese sollen dann - auch bei nicht populären Maßnahmen – fraktionsübergreifend neutraler beraten werden können, ohne dass eine Verantwortung für das Einbringen des Konsolidierungsgedankens einer Faktion negativ zugeschrieben werden kann. Die Beschlüsse wären dann im Hauptausschuss bzw. Stadtrat zu fassen. Wir sind gespannt, ob unser Gedanke zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ noch aufgenommen wird.

Die im Januar 2016 fortgesetzten Beratungen zur erneuten Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes in den Stadtrat waren im Hauptausschuss und im Stadtrat fraktionsübergreifend von einem guten und einem sachlich geprägten Beratungsklima getragen. Die Ausführungen des Stadtbürgermeisters Gerd Klasen, den Fraktionen künftig vor der Haushaltserstellung gemeinsam Gelegenheit zu geben, Gedanken und Ideen einzubringen und somit miteinander die wesentlichen beeinflussbaren Haushaltspositionen besser tragen zu können, haben uns einen positiven Ausblick gegeben.

Nachdem die maßgeblichen Punkte des Haushalts 2016 aus Sicht der FWG eine entsprechende Anpassung erfahren hatten, hat die FWG-Fraktion in der Stadtratssitzung am 21. Januar 2016 dem Haushalt geschlossen zugestimmt.

Ganz wichtig war der Fraktion dabei der regelmäßige Gedankenaustausch zu den jeweiligen Positionen mit dem FWG-Vorstand und den Ausschussmitgliedern. Alle haben inhaltlich mitgearbeitet und die erarbeiteten Positionen der FWG Polch ohne Einschränkung mitgetragen.

Pressemitteilung der Fraktion FWG Polch vom 31.01.2016